Eurosprachdienst - Kommunikation kennt keine Grenzen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

(1) Sämtliche Lieferungen, Leistungen, Angebote und Vertragsabschlüsse durch den EuroSprachdienst erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

(2) AGB des Auftraggebers sind für den EuroSprachdienst nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich durch den EuroSprachdienst anerkannt wurden.

(3) Abweichende Vertragsbedingungen bzw. die Anwendung anderer Vorschriften bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

2. Vertragsschluss

(1) Der Vertrag zwischen dem EuroSprachdienst und dem Kunden gilt als zustande gekommen, wenn Angebot und Annahme übereinstimmen. Alle Verträge zwischen dem Auftraggeber und dem EuroSprachdienst werden in der Regel schriftlich abgeschlossen. Dazu zählen auch Auftragbestätigungen per Email oder Fax.

(2) Beanstandungen einer schriftlichen Auftragsbestätigung sind vom Auftraggeber unverzüglich vorzunehmen, da der Auftrag ansonsten als verbindlich erteilt angesehen wird.

(3) Bei mündlichen Vertragsabschlüssen erhält der Auftraggeber die AGB vom EuroSprachdienst und erkennt diese mit dem Vertragsabschluß an.

3. Vertragsausführung

(1) Alle Leistungen werden in Bezug auf Qualität und Zeit bestmöglich und schnellstens erledigt. Der EuroSprachdienst fordert gegebenenfalls den Auftraggeber auf, das Büro rechtzeitig über besondere Ausführungsformen bei beauftragten Leistungen zu unterrichten und ist berechtigt, Informationen und Unterlagen, die zur qualitätsgerechten Erfüllung des Auftrages notwendig sind, einzuholen.

(2) Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, so hat der Auftraggeber dem EuroSprachdienst einen Korrekturabzug zur Freigabe zu überlassen und der Auftraggeber übergibt nach dem Druck dem EuroSprachdienst ein Belegexemplar.

(3) Sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen mitgegeben werden, übersetzen wir Fachausdrücke in die allgemein übliche Fassung nach bestem Wissen und Gewissen.

(4) Für Fehler in der erbrachten Leistung, die vom Auftraggeber durch unrichtige oder unvollständige Informationen oder fehlerhafte Originaltexte verursacht werden, kann keine Haftung übernommen werden.

(5) Die Aufträge werden beim EuroSprachdienst von hochqualifizierten, berufserfahrenen und technisch versierten Mitarbeitern ausgeführt.

(6) Bei der Übersendung von Übersetzungen nicht lateinischen Schriften per E-Mail oder Diskette/CD-ROM ist der EuroSprachdienst nicht verpflichtet, die zur Öffnung der Dateien erforderliche Software mitzuliefern.

4. Berufsgeheimnis

(1) Alle erteilten Aufträge werden grundsätzlich streng vertraulich gemäß Datenschutz behandelt. Der EuroSprachdienst wahrt Stillschweigen über alle Tatsachen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Auch unsere freien Mitarbeiter sind hierzu verpflichtet.

(6) Bei Dolmetschertätigkeiten sind die Mitarbeiter vom EuroSprachdienst zur Verschwiegenheit verpflichtet.

5. Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten des Auftraggebers

(1) Für die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers findet die DIN 2345 Anwendung.

(2) Bei Übersetzungen hat der Auftraggeber den Verwendungszweck des Zieltextes zu benennen. Der vom Auftraggeber vorgelegte Ausgangstext muss nach den Regeln der jeweiligen Sprache verfasst sein. Bei komplizierten Fachtexten ist der Auftraggeber zur Mitwirkung bei der Abklärung der Fachterminologie verpflichtet. Ohne entsprechende Mitwirkung wird in der allgemein üblichen Fachsprache übersetzt.

(3) Der Auftraggeber hat dem EuroSprachdienst die Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, unaufgefordert und rechtzeitig zu überlassen.

(4) Bei komplexer und fachspezifischer Dolmetschertätigkeit ist dem Dolmetscher rechtzeitig das erforderliche Informationsmaterial zur Verfügung zu stellen.

(5) Bei jeglicher Art von Fernübertragung der übersetzten Texte hat der Auftraggeber die Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit der Übertragung unverzüglich zu prüfen und Mängel unverzüglich anzuzeigen.

(6) Fehler und Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers ergeben, gehen nicht zu Lasten des EuroSprachdienstes. Der EuroSprachdienst ist bei nicht ordnungsgemäßer Mitwirkung des Auftraggebers zum Abweichen von dem angegebenen Liefertermin berechtigt.

6. Gewährleistung

(1) Der Auftraggeber hat bei mangelhafter Auftragsausführung zunächst einen Anspruch auf Mängelbeseitigung.

(2) Der EuroSprachdienst behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung in Form der kostenfreien Ersatzlieferung oder Nachbesserung vor.

(3) Der Auftraggeber hat den geltend gemachten Mangel unverzüglich, schriftlich und unter dessen genauer Angabe geltend zu machen. Im Falle des Fehlschlages der Mängelbeseitigung finden die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsregeln Anwendung.

7. Haftung

(1) Der EuroSprachdienst haftet in angemessener Höhe für die dem Auftraggeber durch mangelhafte Vertragsausführung nachweislich entstandenen Schäden bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit durch Mitarbeiter des EuroSprachdienstes sowie von Erfüllungsgehilfen ist die Haftung auf das Doppelte des Rechnungswertes beschränkt.

(3) Bei Schäden die durch nicht in dem Geschäftsbetrieb des EuroSprachdienstes verursachte Betriebsstörungen entstehen, haftet der EuroSprachdienst nicht. Dies gilt insbesondere für Netzwerk- und Serverfehler. Für Schäden durch Viren in der elektronischen Datenübertragung haftet der EuroSprachdienst nicht, soweit diese nicht erkennbar waren bzw. durch den EuroSprachdienst leicht fahrlässig nicht erkannt wurden.

8. Vergütung

(1) Die Höhe der Vergütung wird bei Vertragsschluss vereinbart.

(2) Übersetzungsarbeiten werden nach Umfang und Schwierigkeitsgrad des Ausgangs- oder Zieltextes, der Dringlichkeit, dem Gestaltungsaufwand sowie nach der Sprachgruppe berechnet.

(3) Der Umfang der Übersetzung wird anhand der Normzeilenzahl der fertigen Übersetzung ermittelt. Als Normzeile gelten 55 Zeichen inkl. Leerzeichen. Zeilen mit mehr als 30 Anschlägen gelten als Vollzeilen. Zeilen mit weniger als 30 Anschlägen werden zu ganzen Zeilen zusammengezogen.

(4) Bei Übersetzungen von Texten mit nicht lateinischer oder nicht kyrillischer Schrift wird der Text grundsätzlich nach der lateinischen Schreibweise des Ausgangstextes abgerechnet.

(5) Übersetzungen, deren Fertigstellung innerhalb von 24 bzw. 48 Stunden erfolgt, können mit einem Zuschlag bis 50% belegt werden.

(6) In Rechnung gestellt wird die zur qualitätsgerechten Fertigstellung der Übersetzung notwendige Schreibarbeit. Berechnungsgrundlage ist die Seitenzahl zu je 30 Normzeilen. Zusätzlich berechnet werden notwendige bzw. vom Kunden gesondert gewünschte Gestaltungs-, Satz-, Kopier-, Scan-, Binde-, u.a. -leistungen.

(7) Das Korrekturlesen von Übersetzungen sowie inhaltsbearbeitendes Übersetzen wird nach Zeitaufwand berechnet. Der Kunde kann mit dem EuroSprachdienst einen Objektpreis aushandeln, der für den vereinbarten Leistungsumfang gültig ist.

(8) Dolmetschleistungen werden grundsätzlich nach Tagessätzen berechnet, oder nach geleisteten Stunden plus Wartezeit und Wegezeit plus Fahrkosten, wobei eine angebrochene Stunde als volle Stunde berechnet wird.

(9) Eine andere Form der Honorierung bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

(10) Kann der zum Einsatzort angereiste Dolmetscher aus Gründen, die durch ihn oder das Büro nicht verursacht wurden, seine Leistungen nicht erbringen, so werden dem Auftraggeber mindestens 1 Stunde Leistungszeit sowie die Wegezeit und die Fahrkosten in Rechnung gestellt.

(11) Bei der Vereinbarungen von Tagespauschalen werden Nebenkosten (Reisekosten), soweit nicht ausdrücklich ausgeschlossen, zusätzlich in Rechnung gestellt.

(12) Die Vergütung ist unmittelbar nach der Lieferung bzw. dem Erbringen der Leistung fällig. Der Auftraggeber kommt mit der Vergütungsleitung in Verzug, wenn er nicht spätestens 10 Tage nach Rechnungszugang die Leistung erbracht hat. Im Falle des Zahlungsverzugs wird neben den sonstigen Verzugsschäden eine Mahngebühr von € 5,50 je Mahnung als Verzugsschaden vereinbart.

9. Lieferzeit

(1) Eine eingehende Prüfung des zu erwartenden Arbeitsaufwandes bzw. Textes durch unsere Fachkräfte ergibt erst die Präzisierung der Lieferzeit. Ist ein Ablieferungstermin vereinbart, bemühen wir uns um dessen Einhaltung.

(2) Beruht etwaige Nichteinhaltung des Liefertermins auf höherer Gewalt oder Erkrankung des Übersetzers, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Einräumung einer angemessenen Nachfrist zu verlangen. Kann auch diese Nachfrist nicht eingehalten werden, ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(3) Sind keine besonderen Liefertermine zwischen den Vertragspartnern vereinbart, erfolgt die Auftragserfüllung innerhalb der für eine sorgfältige Erledigung üblicherweise notwendigen Frist.

(4) Die Übergabe der Übersetzungen, Schreibarbeiten und sonstiger Unterlagen erfolgt per Email oder auf dem Postweg, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

9. Stornierung

(1) Storniert der Auftraggeber einen dem EuroSprachdienst erteilten Übersetzungsauftrag, so sind die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen zu vergüten und die bereits getätigten Aufwendungen zu bezahlen.

(2) Bei der Stornierung von Dolmetscheraufträgen hat der Auftraggeber grundsätzlich 30% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Erfolgt die Stornierung bis zu 4-7 Tage vor dem Termin, so sind 60% der vereinbarten Vergütung fällig. Bei der Stornierung bis 3 Tage vor dem Termin sind 100% der vereinbarten Vergütung fällig.

(3) Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass kein Schaden bzw. ein geringerer Schaden eingetreten ist.

10. Eigentumsvorbehalt

(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Leistung Eigentum des EuroSprachdienstes. Bis dahin stehen dem Auftraggeber keine Nutzungsrechte zu. Der EuroSprachdienst behält sich seine Urheberrechte vor.

11. Quellenschutz

(1) Kommt der Kontakt zwischen dem Auftraggeber und einem Dolmetscher, Übersetzer, Trainer oder einer Schreibkraft durch die Vermittlung des Büros zustande, hat der Auftraggeber nicht das Recht, einen eventuellen Folgeauftrag unter Umgehung des Büros zu erteilen. Das Büro kann bei Zuwiderhandlungen Ersatz des entgangenen Gewinns verlangen.

12. Versand/Übertragung

 (1) Der Versand und die elektronische Übertragung erfolgt auf die Gefahr des Auftraggebers.

12. Anwendbares Recht/Teilunwirksamkeit

(1) Für den Vertrag und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
Die Wirksamkeit der AGB wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

13. Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort ist der Sitz der beauftragten Niederlassung des EuroSprachdienstes. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeit aus dem Vertrag ist Köln.